Es ist endlich Juni: Fast alle Segler haben ihre Boote wieder ins Wasser gelassen, die Wartungsarbeiten nach der Winterlagerung abgeschlossen und freuen sich auf Bootsausflüge und Sommerkreuzfahrten.
Unser
Liegeplatz verlassen und sich auf das offene Meer begeben, sollten Sie zu Beginn des Sommers immer überprüfen, ob alle
erforderlichen Sicherheitsausrüstungen vorhanden, in gutem Zustand und erreichbar sind.
Hier ist, welche Kontrollen Sie durchführen sollten!

Welche gesetzlichen Verpflichtungen gibt es?
Bekanntlich werden die obligatorischen Sicherheitsausrüstungen vom Gesetzgeber auf der Grundlage der Entfernung
von der Küste festgelegt, die mit dem eigenen Boot erreicht werden soll. Diese Listen – die für Boote, die
aber auch wahr, dass selbst die detaillierten Regeln des Schifffahrtsgesetzes in manchen Fällen Lücken
lassen, die man besser mit gesundem Menschenverstand füllen sollte, indem man mehr tut als das, was
gesetzlich unbedingt erforderlich ist: Warum ist beispielsweise jenseits von 6 Seemeilen eine Küstenrettungsinsel
obligatorisch, während jenseits von 3 Seemeilen nicht einmal ein Rettungsfloß an Bord sein muss?

Wie dem auch sei, die Grundlagen der Gesetzgebung sind bekannt: Wer sich innerhalb einer Seemeile von der Küste aufhält, muss
lediglich eine Rettungsweste, einen Rettungsring mit Leine, eine
Pumpe und ein Feuerlöschmittel an Bord haben. Wer hingegen innerhalb von 3 Seemeilen fahren möchte, muss
die Sicherheitsausrüstung auch 2 Fallschirmraketen enthalten.
Ab einer Navigation innerhalb von 12 Seemeilen wird die Liste der Sicherheitsausrüstungen umfangreich,
mit dem Hinzukommen der Küstenrettungsinsel, des Schiffskompasses sowie des Marine-VHF.
Wer mehr als 12 Seemeilen zurücklegt, muss hingegen die eigentliche Rettungsinsel sowie weiteres
obligatorisches Zubehör wie Uhr, Fernglas, Barometer, Verbandskasten nach
Vorschrift, Seekarten, Radarreflektor und Kegelsignal mitführen.

Die Anzahl der Personen an Bord
An unseren Liegeplätzen in Genua hört man nicht selten extravagante Interpretationen der Gesetze
zur Sicherheit während der Navigation, angefangen beim Umgang mit der Sicherheitsausrüstung.
Es ist beispielsweise erwähnenswert, dass der Besitz nicht ausreicht: Die an Bord befindlichen Artikel
müssen in erster Linie mit der Anzahl der beförderten Passagiere übereinstimmen. Wer also eine
Besatzung von 8 Personen an Bord hat, muss mindestens 8 Rettungswesten
(es wäre besser, eine Reserve zu haben) sowie, im Falle einer Navigation über 6 Seemeilen, eine
vorschriftsmäßige Rettungsinsel haben, die mindestens 8 Personen aufnehmen kann.

Die Verfallsdaten der Sicherheitsausrüstung
Ein weiteres Detail, das immer wieder hervorgehoben werden sollte, ist die Tatsache, dass die Sicherheitsausrüstung nicht
ewig hält, ganz im Gegenteil. Die Rettungsinsel muss beispielsweise regelmäßig
sollten überprüft werden, insbesondere die selbstaufblasenden: Besondere Aufmerksamkeit
sollte der Überprüfung der Zündvorrichtungen gewidmet werden, die typischerweise nach 4 oder 5 Jahren ablaufen.
Die Strafen für diejenigen, die die Verpflichtungen nicht einhalten
Das Mitführen von Sicherheitsausrüstung ist in erster Linie eine Frage des gesunden Menschenverstands. Sicherlich ist aber auch
wissen, dass der Segler, der von der Behörde dabei erwischt wird, die Liste der
minimalen Sicherheitsausrüstungen und Rettungsmittel nicht vollständig einzuhalten, mit einer Geldstrafe zwischen
207 Euro und 1.033 Euro rechnen muss; im Falle von Wasserfahrzeugen werden die Sanktionen automatisch halbiert.
Die Erreichbarkeit der Sicherheitsausrüstung
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die an Bord zu verladende Sicherheitsausrüstung muss an die
Entfernung von der Küste angepasst werden, die erreicht werden soll. Sie muss aber auch an die Anzahl der
an Bord wissen, wo sich die Rettungswesten befinden, und mehr als eine
Person sollte geschult sein, um zu verstehen, wie man die Rettungsinsel im
Notfall in Betrieb nimmt.