Der Bootsführerschein ersetzt offiziell den eindrucksvollsten Befähigungsnachweis zum Führen, den das Seerecht denjenigen verleiht, die sich den Prüfungen unterziehen: Nur so ist es möglich, ein Segel- oder Motorboot zu führen, das leistungsstärker oder länger als ein einfaches Sportboot ist.
Es ist daher offensichtlich, dass sich der „Führerscheininhaber“, obwohl er vorgibt, durch eine abstruse bürokratische Vorschrift motiviert zu sein, unter bestimmten Umständen innerlich befriedigt fühlt, die „Karte“ zu besitzen, die ihn von anderen Seefahrern unterscheidet. Er prahlt nicht ständig damit, aber bei bestimmten Gelegenheiten, mit wem er es für angebracht hält, entfährt ihm das triumphale Geständnis „ … aber ich habe den Führerschein!“. Wenn dann, wie bei einem Pokerspiel, der andere mit einem „ich auch!“ kontert, wird unser Führerscheininhaber übermütig, und wenn er kann, verkündet er stolz „Ja, aber meiner ist … darüber hinaus!“. Haben Sie verstanden? Vielleicht nicht.
Es war ein Beispiel für einen Dialog – wie man ihn oft in einem Yachthafen hört – zwischen Eingeweihten, die sich erkennen, indem sie die Geheimcodes eines Jargons offenbaren, der nur wenigen Auserwählten bekannt ist …
Der Bootsführerschein und die Rolle des Kommandanten
Der Bootsführerschein ist im Wesentlichen ein unverzichtbares Dokument, das auf Verlangen der zuständigen Kontrollbehörden vorgezeigt wird, aber zu einem Symbol für Freunde, Liegeplatz-Nachbarn und alle anderen wird, die mit bloßem Auge die Länge des Bootes messen oder die Leistung der Motoren schätzen.
So wird dieses Dokument, das seit einigen Jahren in einer magnetischen Plastikkarte erneuert wurde, ähnlich den vielen anderen, die unsere Geldbörse füllen, von unzähligen Normen gestützt, die größtenteils aus dem Schifffahrtsgesetzbuch stammen, aber auch aus anderen Gesetzen des italienischen Staates.
Tatsächlich werden für unseren Gesetzgeber, für die Anwendung der Normen des Schifffahrtsgesetzbuches, der entsprechenden Verordnungen und anderer Sondergesetze, Sportboote in jeder Hinsicht Handelsschiffen mit begrenzterem Tonnagegehalt gleichgestellt.
Und hier setzt der Mechanismus ein, durch den das kryptische „darüber hinaus“, was für Normalsterbliche „jenseits von zwölf Seemeilen von der Küste“ bedeutet, gleichzeitig auch „ohne weitere Beschränkungen“ wird und den Inhaber des Führerscheins dieser Kategorie zum Führen von „Hochseeschiffen“ erhebt, was im allgemeinen Verständnis unserer maritimen Disziplin den einfachen „Führerscheininhaber“ dem „Kapitän“ eines Transatlantikliners gleichstellt, mit Ehren, aber auch mit den Pflichten, die eine solche Aufgabe mit sich bringt.
Ob dies richtig ist oder überhaupt nicht, überlasse ich Ihnen zu entscheiden, jedenfalls wird unser Patentinhaber nach italienischem Recht als Kommandant eines Bootes auf hoher See mit der Ausübung von Befugnissen betraut, die ihm direkt vom Staat übertragen werden und die er kraft des Titels ausüben muss, der sich aus seiner Position an Bord ergibt.
Der Kommandant übernimmt die Disziplinarbefugnisse sowohl gegenüber der Besatzung als auch gegenüber den Passagieren, da sich seine Autorität auf echte Befugnisse der Gerichtspolizei erstreckt, insofern ihm die Eigenschaft als Leiter einer reisenden Gemeinschaft anerkannt wird.
Mancher wird schmunzeln und denken, dass diese Zuschreibungen nur Übertreibungen sind, aber ich versichere Ihnen, dass dem keineswegs so ist, wenn man bedenkt, dass die Hafenbehörde bei bestimmten Booten ausdrücklich in den Navigationsdokumenten festgelegt hat, wie groß die Mindestbesatzung sein muss, die für die sichere Navigation eines Bootes erforderlich ist.
Dadurch wurde, auch wenn die Zahl banal klein ist, nämlich zwei Personen, faktisch eine Hierarchie bestimmt, nach der einer der Kommandant sein wird und ein anderer sich zwangsläufig dem ersten unterordnen muss, während jede andere transportierte Person unter die allgemeine Bezeichnung Passagier fällt.
„Machen wir eine kleine Bootsfahrt?“ nimmt so verschiedene Bedeutungen an, je nachdem, wer die Einladung ausspricht: Es färbt sich mit voller Verantwortung für denjenigen, der das Boot führen muss, oder setzt blinden Gehorsam für denjenigen voraus, der einfach nur transportiert wird.
Andererseits, wenn die Borddokumente eine Mindestbesatzung von zwei Personen vorsehen sollten, sollte sich derjenige, der sich einzig und allein mit dem Kommandanten einschifft, bewusst sein, dass er sich beim Lösen der Leinen der Autorität des Kommandanten unterwerfen wird. Dieser wird das Recht haben, eine effiziente Beteiligung an den Manövern zu verlangen.
„Kommst du mit aufs Boot?“ wird also keine Einladung mehr sein, die man mit äußerster Leichtigkeit annehmen sollte, sondern sollte zumindest von anderen vorbereitenden Fragen begleitet werden, wie zum Beispiel „Wer hat das Kommando?“, „Wie viele Männer für das Manöver?“, „Passagier oder Besatzung?“ und, wenn nicht direkt an Ihn, aber mit äußerster Vorsicht und Umsicht, wird es ratsam sein, jemand anderen zu fragen, der es wissen könnte … „aber ist dieser Kommandant wirklich fähig?“ Gute Fahrt!
Was Inhaber eines Bootsführerscheins in Italien tun dürfen
Es lohnt sich, kurz an die gesetzlichen Grenzen für Inhaber eines Bootsführerscheins in Italien zu erinnern. Mit einem Bootsführerschein des Typs A (dem normalen für die Freizeitschifffahrt) ist es möglich, Boote mit einer Länge von bis zu 24 Metern zu führen. Bei der Prüfung kann man entscheiden, ob man den Führerschein für den Bereich innerhalb von 12 Meilen anstrebt, mit dem man diese Grenze zur Küste nicht überschreiten darf, oder ohne Einschränkungen, um in voller Freiheit zu navigieren (vorausgesetzt jedoch, man hat ein Boot, das für die Hochseenavigation konzipiert, zugelassen und ausgerüstet ist).
Ebenfalls bei der Prüfung kann man wählen, ob man den Bootsführerschein A nur für Motorboote oder stattdessen den Bootsführerschein für Segelboote erwerben möchte, der es faktisch erlaubt, jedes Boot bis zu 24 Metern zu führen.
FAQ zu Bootsführerscheinen in Italien
Welche Arten von Bootsführerscheinen gibt es in Italien?
Zusammenfassend gibt es 4 Arten von Bootsführerscheinen: Typ A, der „klassische“, zum Führen von Sportbooten und Schiffen bis zu 24 Metern; Typ B für Freizeitschiffe über 24 Meter; Typ C nur für die Leitung von Booten; und schließlich Typ D für das ausschließliche Führen von Booten bei Tag mit einer Motorleistung von maximal 115 PS.
Wann ist der Bootsführerschein obligatorisch?
Der Bootsführerschein ist erforderlich, wenn bestimmte Grenzen der Motorleistung oder der Entfernung von der Küste überschritten werden oder wenn bestimmte Bootstypen geführt werden.
Welche Verantwortung trägt der Kommandant während der Fahrt?
Der Kommandant ist für die Sicherheit der Besatzung, des Bootes und die Einhaltung der Navigationsregeln verantwortlich, sowohl auf See als auch während des Anlegens in einer Marina.
Darf man ein Boot ohne Führerschein führen?
Ja, aber nur Boote mit einer Motorleistung von maximal 40 PS und innerhalb von 6 Meilen von der Küste. Mehrere kleine Sportboote, die im Becken unseres Hafens von Genua liegen, werden täglich von Seefahrern ohne Bootsführerschein genutzt.
Kann der Kommandant seine Verantwortung delegieren?
Nein, der Kommandant behält immer die allgemeine Verantwortung für das Boot, auch wenn er operative Aufgaben an andere Besatzungsmitglieder übertragen kann, wie es zum Beispiel regelmäßig während der Anlegephasen am Liegeplatz geschieht.

